Die WirtschaftsWoche beleuchtet in einem kürzlichen Artikel die Risiken und Herausforderungen bei der Nutzung von sogenannten „Eckpunktepapieren“ im Bewerbungsprozess. Wir haben diesen nachstehend zusammengefasst: 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐚𝐥𝐥𝐬𝐭𝐫𝐢𝐜𝐤𝐞: Viele Unternehmen unterschätzen, dass Eckpunktevereinbarungen – sobald sie Stellenbezeichnung, Gehalt und Vertragsbeginn enthalten – als rechtlich bindender Arbeitsvertrag gelten können. Besonders mittelständische Firmen sind von solchen Missverständnissen häufig betroffen. […]