Der Weg in den Aufsichtsrat/Beirat

Für viele Führungspersönlichkeiten gilt die Empfehlung zum Beirat oder Aufsichtsrat als Höhepunkt ihrer beruflichen Karriere. Eine Position, auf die man sich nicht bewerben kann, sondern zu der man berufen wird. In der Regel erfolgt dies durch eine Hauptversammlung der Gesellschafter, bei der Mitglieder des Aufsichtsrats/Beirats nominiert werden können. In einigen Unternehmen gibt es auch Ausschüsse, die sich mit der Auswahl befassen.
𝐖𝐢𝐞 𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐭 𝐦𝐚𝐧 𝐞𝐬, 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐫𝐮𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐤𝐭𝐢𝐯 𝐢𝐧𝐬 𝐆𝐞𝐬𝐩𝐫ä𝐜𝐡 𝐳𝐮 𝐛𝐫𝐢𝐧𝐠𝐞𝐧?
• Persönliche und fachliche Kompetenz sowie eine realistische Selbsteinschätzung sind unerlässlich
• Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Geschäftsführung
• Starkes Netzwerk und Branchenkenntnis
• Persönliche Eigenschaften wie Ethik, Unabhängigkeit, Zeitverfügbarkeit, unternehmerisches Denken und der individuelle Beitrag zum Gremium
𝐑𝐨𝐥𝐥𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝐁𝐞𝐢𝐫𝐚𝐭𝐬/𝐀𝐮𝐟𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐫𝐚𝐭𝐬:
• Berät und unterstützt die Geschäftsführung in strategischen Fragen und überwacht deren Aktivitäten. Zu beachten: Der Beirat hat eine beratende Funktion, während der Aufsichtsrat eine Kontrollfunktion hat und Entscheidungen genehmigt oder ablehnt.
• Risikomanagement und Haftungsbegrenzung
• Unabhängigkeit und Objektivität gegenüber der operativen Führung